Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Der Beherbergungsvertrag kommt zustande in schriftlicher und mündlicher Form. Gleiches gilt auch für Telekomunikationsformen. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
- Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er mit dem Kunden zusammen als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
- Die Verjährungsfrist beträgt, für alle Ansprüche des Kunden gegen das Hotel, 6 Monate.
Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer oder Aufenthaltsdauer und / oder Aufenthaltszeitraum wünscht und das Hotel dem zustimmt.
- Der Kunde / Anmelder ist verpflichtet alle Leistungen, die er für sich und für evtl. weitere Gäste bestellt und / oder von ihm und anderen Personen in Anspruch genommen wurden, den vereinbarten Preis an das Hotel zu bezahlen.
- Rechnungen vom Hotel ohne Fälligkeitsdatum müssen dem Hotel binnen 10 Tagen gutgeschrieben werden. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
- Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach unter Berücksichtigung für Pauschalreisen oder Gruppenversorgung eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe und die Zahlungstermine können im Vertrag vereinbart werden.
- Als anerkanntes Inklusionsunternehmen ist unser Hotel steuerbegünstigt. Die Hotelpreise beinhalten die Mehrwertsteuer. Bei einer Änderung dieser ist das Hotel berechtigt die Mehrwertsteuer und damit die Hotelpreise anzupassen. Es gilt der MwSt.-Satz am Tag der Anreise.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierungen, No Shows)
Dem Hotel steht es frei, bei einem Rücktritt vom Vertrag, den
ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Für das Hotel und dem Seminarbetrieb gelten folgende Stornierungsfristen:
Einzelpersonen:
Eine kostenfreie Stornierung ist an dem Tag vor Anreise bis 16:00 Uhr Ortszeit möglich. Ohne Stornierung und bei Nichtanreise ist das Hotel berechtigt 80% von den vereinbarten und nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu berechnen.
Gruppenbuchungen:
Einzelpersonen:
Eine kostenfreie Stornierung ist an dem Tag vor Anreise bis 16:00 Uhr Ortszeit möglich. Ohne Stornierung und bei Nichtanreise ist das Hotel berechtigt 80% von den vereinbarten und nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu berechnen.
Gruppenbuchungen:
- bis 3 Wochen vor Anreise: kostenfrei
- bis 2 Wochen vor Anreise: 40% der gebuchten Leistungen
- bis 1 Woche vor Anreise: 60% der gebuchten Leistungen
- ab dem 3. Tag vor Anreise und bei Nichtanreise: 80% der gebuchten Leistungen
Rücktritt des Hotels
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels, u.a. durch höherer
Gewalt und andere vom Hotel nicht zu vertretenden Umstände, entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
Zimmerbereitstellung, Check-In, Check-Out
- Der Kunde erwirbt kein Recht auf Bereitstellung bestimmter Zimmer
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens ab 11:00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel den ihm entstehenden Schaden für zusätzliche Nutzung des Zimmers in voller Höhe in Rechnung stellen. Der Beherbergungsvertrag verlängert sich in diesem Fall um eine weitere Nacht.
- Beim Check-Out ist der Zimmerschlüssel zurückzugeben. Bei Verlust des Schlüssels wird eine Wiederbeschaffungsgebühr vom 50,- € berechnet.
Rauchfrei, Feueralarm
Im ganzen Haus ist das Rauchen untersagt. Auch das Betreiben von Elektro- oder Gaskochern ist nicht
gestattet. Das Aufbewahren von schnell entzündlichen oder explosiven Stoffen in den Zimmern oder im Hotelbereich ist verboten.
Die Zimmer und sämtliche Bereiche des Gästehauses sind mit Rauchmeldern ausgestattet, welche direkt den Wachdienst alarmieren.
Kosten für durch Fehlverhalten verursachte Alarme werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Im Falle eines Feueralarms müssen alle Gäste umgehend das Haus verlassen und sich am „Meeting Point“ im Garten versammeln. Die Feuerwehr ist unter Tel. 112 zu alamieren. Den Anweisungen der Feuerwehr oder dem Hotelpersonal ist Folge zu leisten.
Zum Rauchen bitten wir daher den offenen aber überdachten Laubengang zu nutzen.
Die Zimmer und sämtliche Bereiche des Gästehauses sind mit Rauchmeldern ausgestattet, welche direkt den Wachdienst alarmieren.
Kosten für durch Fehlverhalten verursachte Alarme werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Im Falle eines Feueralarms müssen alle Gäste umgehend das Haus verlassen und sich am „Meeting Point“ im Garten versammeln. Die Feuerwehr ist unter Tel. 112 zu alamieren. Den Anweisungen der Feuerwehr oder dem Hotelpersonal ist Folge zu leisten.
Zum Rauchen bitten wir daher den offenen aber überdachten Laubengang zu nutzen.
Nachtruhe
Wir pflegen im Haus ein wertschätzendes Miteinander und erwarten dies auch von unseren Hausgästen.
Wir bitten daher um die Einhaltung einer angemessenen Lautstärke in der Zeit von 22:00 bis 07:00 Uhr.
Haftung
Gäste, die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäuden und Inventar verursachen, werden im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen). Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von
Wertgegenständen kann vom Hotel nicht übernommen werden. Das Befahren und der Aufenthalt auf dem Grundstück inkl. dem Hotel und dem Gästebereichen erfolgt auf eigene Gefahr. Für
Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrräder, die sich auf dem Gelände des Hotels befinden, wird nicht gehaftet, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässig durch das Hotel oder seine Organe oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist.
Vertragspartner ist die:
georgs.plus gGmbH, -Gästehaus Alte Schule-
Bockholterstr. 385, 45659 Recklinghausen